Impressum aktualisieren – OS-Plattform wird abgeschaltet 

Es gibt mal wieder eine Frist zu beachten: Am 20. Juli 2025 wird die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS‑Plattform, engl. ODR) endgültig abgeschaltet. Bisher mussten Unternehmen mit EU-Sitz auf ihrer Website einen Hinweis mit Link zur OS‑Plattform bereitstellen.

Was ändert sich dadurch konkret?

Nach der Abschaltung ist ein Verweis auf die nicht mehr erreichbare Plattform irreführend – das UWG verbietet das und Abmahnungen sind daher möglich.

Die Pflicht zur Angabe zur generellen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt jedoch unverändert – unabhängig von der OS-Plattform.

Was solltest du jetzt also unternehmen?

  • Bis 19. Juli 2025: Hinweis inkl. Link zur OS‑Plattform belassen, damit keine gesetzlichen Pflichten verletzt werden.

  • Ab 20. Juli 2025: Hinweis mit Link sofort entfernen aus Impressum, AGB, Footer, E-Mail-Signaturen, Marktplatz-Auftritten (z. B. bei eBay, Amazon etc.)

  • Datensicherung durchführen: Falls Daten auf der OS-Plattform gespeichert wurden, diese sichern vor dem 20. Juli .

  • VSBG-Hinweis aktualisieren: Formuliere klar, ob du an einem nationalen Streitbeilegungsverfahren teilnimmst – dies bleibt auch künftig verpflichtend.

    Beispiele:

    „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
    „Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren teil. Zuständig ist … (Adresse + Link einfügen).“

Deine Kristin

Weitere Beiträge