Der Widerrufsbutton kommt: Was du ab Juni 2026 wissen musst

Ab dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine wichtige Neuerung im Onlinehandel: Der Widerrufsbutton wird für alle Verträge mit Verbrauchern verpflichtend.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die nun in nationales Recht übertragen wird. Ziel: Widerrufe für Verbraucher einfacher, schneller und transparenter machen – und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen.

Warum ein Widerrufsbutton?

Die Idee ist einfach: Verbraucher sollen ihr Widerrufsrecht künftig unkompliziert und digital ausüben können. Keine versteckten Formularen, komplizierten Prozessen oder unnötigen Hürden mehr, stattdessen reicht ein Klick.

Damit sollen

  • Verbraucherrechte gestärkt werden

  • Hürden im Onlinehandel abgebaut werden

  • Rechtsklarheit für Anbieter entstehen

Wichtig: Das Gesetz spricht technikneutral von einer Widerrufsfunktion. In der Praxis hat sich der Begriff „Widerrufsbutton“ durchgesetzt. Aber auch ein klar hervorgehobener Link erfüllt die Anforderung, solange er gut sichtbar und eindeutig beschriftet ist.

Was bedeutet das für dich als Onlinehändler?

Ab Juni 2026 gilt für dich:

Du musst einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten
Der Button muss bestimmten Gestaltungsvorgaben entsprechen
Nach einem Widerruf ist eine sofortige Eingangsbestätigung Pflicht (mit Datum und Uhrzeit per E-Mail oder PDF)
Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein

So läuft ein Widerruf über den Button ab

1. Klick auf den Button
Der Kunde wird auf ein Online-Formular weitergeleitet.

keine Begründung notwendig
keine unnötigen Hürden
Kundenkonto-Login optional, aber nicht verpflichtend

2. Auswahl des Vertrags
Bei mehreren laufenden Verträgen muss der Kunde klar angeben können, welcher Vertrag widerrufen wird.
Erst der zweite Klick auf eine Schaltfläche wie „Widerruf bestätigen“ erklärt den Widerruf rechtswirksam. Unnötige Zwischenschritte (z. B. Pflicht-Feedbackfelder) sind nicht erlaubt.

3. Bestätigung
Nach Absenden erhält der Kunde unverzüglich eine Eingangsbestätigung – mit Datum und Uhrzeit, auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder als PDF).

Fazit

Der neue Widerrufsbutton macht die Ausübung des Widerrufsrechts einfacher und transparenter – für Verbraucher ein Gewinn, für Händler eine neue Pflicht. Wie bei allen neuen Regelungen werden sicher noch weitere Details auftauchen.

Wichig zu wissen: Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Außerdem droht eine verlängerte Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen, wenn der Button fehlt.

Deine Kristin

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